Statuten
Name, Sitz
Unter dem Namen FORUM FÜR FREIES CREATIVES SEIN (unten genannt FORUM) besteht ein Verein gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 60 ff. mit Sitz in Brüschrain 52, CH-3365 Grasswil.
1. Sinn und Zweck
Die Tätigkeit des FORUMS dient der Förderung der persönlichen und kulturellen Bildung in jeder Form. Insbesondere bezweckt das FORUM die Schaffung und Erhaltung eines Netzwerkes von Teilnehmenden an Weiterbildungsangeboten des Vereins. FORUM ist Veranstalter und Verteiler für alle Art von Weiterbildungs-angeboten, die durch seine Mitglieder entstehen, insbesondere ist FORUM befugt, im Rahmen der Vereinstätigkeit finanzielle Ressourcen zu äufnen und zweckgemäss einzusetzen. FORUM unterstützt seine Mitglieder in der Kommunikation mit ihrem Umfeld, das FORUM kann aus seinen Einkünften / seinem Vermögen Liegenschaften mieten, kaufen, verwalten, besitzen und verkaufen und im Weiteren alles unternehmen, was dem Vereinszweck dient.
2. Finanzen
Der Verein finanziert seine Tätigkeit durch:
- Mitgliederbeiträge
- den Erlös von Veranstaltungen
- Beiträge von Gönnern
- zinslose Darlehen
- Spenden, Schenkungen, Legate
- Fundraising
3. Organe
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung
b) Der Vorstand
4. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung (MV) wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich zur Erledigung der gesetzlichen Traktanden einberufen. Die Mitgliederversammlung wählt den Rechnungsrevisor. Dieser legt der MV einen schrift-lichen Bericht über die Jahresrechnung und die Ergebnisse der Revisionstätigkeit vor.
5. Vorstand
Der Vorstand (V) besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Er wird von der MV für ein Geschäftsjahr gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er erlässt Reglemente, die seine Tätigkeit strukturieren.
6. Mitgliedschaft
Das FORUM hat Aktiv- und Fördermitglieder. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und zahlen einen jährlichen Mindest-Beitrag von CHF 40.–. Aktivmitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von CHF 60.– und sind stimmberechtigt mit einer Stimme.
7. Wahlrecht, Stimmrecht
Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Einfache Mehr der anwesenden Aktivmitglieder entscheidend. Bei Stimmgleichheit in Abstimmungen hat der Präsident den Stichentscheid, bei Wahlen entscheidet das Los.
8. Austritt, Ausschluss
Der Austritt aus dem Verein kann nach einer Mindest-Mitgliedschaftsdauer von einem Jahr oder durch gegenseitiges Übereinkommen erfolgen. Mitglieder, die gegen die Interessen des Vereins verstossen, können ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.
9. Auflösung
Für die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Aktiv-Mitglieder erforderlich.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 17. Januar 2011, 18:00 in Grasswil genehmigt.
Unterschriften:
Pius Leutenegger
Edith Wilhelmy
Barbara Schneider
Thera Konrad
SofieJohanna Lang