Statuten


Name, Sitz 

Unter dem Namen FORUM FÜR FREIES CREATIVES SEIN (unten genannt FORUM) besteht ein Verein gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) Art. 60 ff. mit Sitz in Brüschrain 52, CH-3365 Grasswil.

1.    Sinn und Zweck

Die Tätigkeit des FORUMS  dient der Förderung der persönlichen und kulturellen Bildung in jeder Form. Insbesondere bezweckt das FORUM die Schaffung und Erhaltung eines Netzwerkes von Teilnehmenden an Weiterbildungsangeboten des Vereins.  FORUM ist Veranstalter und Verteiler für alle Art von Weiterbildungs-angeboten, die durch seine Mitglieder entstehen, insbesondere ist FORUM befugt, im Rahmen der Vereinstätigkeit finanzielle Ressourcen zu äufnen und zweckgemäss einzusetzen.  FORUM  unterstützt seine Mitglieder in der Kommunikation mit ihrem Umfeld, das FORUM kann aus seinen Einkünften / seinem Vermögen Liegenschaften mieten, kaufen, verwalten, besitzen und verkaufen und im Weiteren alles unternehmen, was dem Vereinszweck dient.


2.    Finanzen 

Der Verein finanziert seine Tätigkeit durch:

  • Mitgliederbeiträge
  • den Erlös von Veranstaltungen
  • Beiträge von Gönnern
  • zinslose Darlehen
  • Spenden, Schenkungen, Legate
  • Fundraising

 

3.    Organe 

Die Organe des Vereins sind:
a)    Die Mitgliederversammlung
b)    Der Vorstand

 

4.    Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung (MV) wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich zur Erledigung der gesetzlichen Traktanden einberufen. Die Mitgliederversammlung wählt den Rechnungsrevisor. Dieser legt der MV einen schrift-lichen Bericht über die Jahresrechnung und die Ergebnisse der Revisionstätigkeit vor.

 

5.    Vorstand 

Der Vorstand (V) besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Er wird von der MV für ein Geschäftsjahr gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand konstituiert sich selbst. Er erlässt Reglemente, die seine Tätigkeit strukturieren.

 

6.    Mitgliedschaft 

Das FORUM hat Aktiv- und Fördermitglieder. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht und zahlen einen jährlichen Mindest-Beitrag von CHF 40.–. Aktivmitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag von CHF 60.– und sind stimmberechtigt mit einer Stimme.

 

7.    Wahlrecht, Stimmrecht 

Bei Wahlen und Abstimmungen ist das Einfache Mehr der anwesenden Aktivmitglieder entscheidend. Bei Stimmgleichheit in Abstimmungen hat der Präsident den Stichentscheid, bei Wahlen entscheidet das Los.

 

8.    Austritt, Ausschluss 

Der Austritt aus dem Verein kann nach einer Mindest-Mitgliedschaftsdauer von einem Jahr oder durch gegenseitiges Übereinkommen erfolgen. Mitglieder, die gegen die Interessen des Vereins verstossen, können ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.

 

9.    Auflösung 

Für die Auflösung des Vereins ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Aktiv-Mitglieder erforderlich.

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 17. Januar 2011, 18:00 in Grasswil genehmigt.


Unterschriften:
    Pius Leutenegger
    Edith Wilhelmy
    Barbara Schneider
    Thera Konrad
    SofieJohanna Lang